Bayern Besoldungstabellen ab 1. Dezember 2022 verfügbar
Details zu den neuen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Bayern
Der Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat die neuen Besoldungstabellen für die Beamtinnen und Beamten in Bayern vorgestellt. Diese gelten rückwirkend zum 1. Dezember 2022 und sind bis zum 31. Oktober 2024 gültig.
Anpassung der Bezüge und Zuschläge
Die Besoldungstabellen sehen eine Anpassung der Grundgehälter sowie der Orts- und Familienzuschläge vor. Die Ortszuschläge werden in fünf Stufen gestaffelt und richten sich nach dem jeweiligen Wohnort. Die Familienzuschläge werden abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder gewährt.
Höhere Besoldung für alle Besoldungsgruppen
Die neuen Besoldungstabellen führen zu einer Erhöhung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen. So steigt beispielsweise das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A6 um 3,3%, in der Besoldungsgruppe A8 um 3,4% und in der Besoldungsgruppe A13 um 3,6%. Auch die Orts- und Familienzuschläge werden entsprechend angepasst.
Gültigkeit und weitere Informationen
Die neuen Besoldungstabellen sind rückwirkend zum 1. Dezember 2022 gültig und gelten bis zum 31. Oktober 2024. Weitere Informationen zu den Besoldungstabellen und den dazugehörigen Regelungen finden Sie auf der Website des Bayerischen Finanzministeriums.
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